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OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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ADSp § 51b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 36 O 4/96
- OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.1996 - I ZR 94/94
Abtretungsverbot nach Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
Darüber hinaus ist es für eine ordnungsgemäße Organisation des Güterumschlags erforderlich, daß während einer etwaigen Lagerung des Gutes Bedacht auf die jeweiligen Güter genommen wird (BGH VersR 1996, 1393 und BGH VersR 1995, 604, 606).Ein Spediteur muß insbesondere in ausreichendem Maße wirksame Kontrollen gegen das Abhandenkommen von Transportgut - etwa infolge von Fehlverladungen durch Handeln dritter Personen oder durch ein solches seiner eigenen Beschäftigten, aber auch aufgrund von Entwendungen durch eigene Mitarbeiter - und zumutbare Maßnahmen ergreifen, die ihn in den Stand setzen, den Eintritt eines Schadens und den Schadensbereich in zeitlicher, räumlicher und personeller Hinsicht einzugrenzen (BGH VersR 1996, 1393, 1394, BGH NJW 1995, 3117, 3119 und BGH VersR 1997, 725, 726).
Selbst eine Überprüfung von 15 % der Auslieferungsfahrzeuge kann nicht als wirksame Kontrolle angesehen werden (BGH VersR 1996, 1393, 1394), so daß eine Überprüfung von 10 % der Fahrzeuge, wie sie die Beklagte zuletzt behauptet, unzulänglich wäre.
- BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
Darüber hinaus ist es für eine ordnungsgemäße Organisation des Güterumschlags erforderlich, daß während einer etwaigen Lagerung des Gutes Bedacht auf die jeweiligen Güter genommen wird (BGH VersR 1996, 1393 und BGH VersR 1995, 604, 606).Kommt der Spediteur seiner Darlegungslast insoweit nicht nach, kann daraus je nach den Einzelumständen der Schluß auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH VersR 1995, 604, 606).
- BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
Er ist vielmehr gehalten, die konkret eingerichteten Kontrollen so detailliert darzulegen, daß für den Anspruchsteller und das Gericht erkennbar wird, wie die einzelnen Maßnahmen in der Praxis geordnet, überschaubar und zuverlässig ineinandergreifen und welche Maßnahmen getroffen worden sind, um sicherzustellen, daß die theoretisch vorgesehenen Organisationsmaßnahmen auch praktisch durchgeführt werden (BGH VersR 1997, 725, 726).Ein Spediteur muß insbesondere in ausreichendem Maße wirksame Kontrollen gegen das Abhandenkommen von Transportgut - etwa infolge von Fehlverladungen durch Handeln dritter Personen oder durch ein solches seiner eigenen Beschäftigten, aber auch aufgrund von Entwendungen durch eigene Mitarbeiter - und zumutbare Maßnahmen ergreifen, die ihn in den Stand setzen, den Eintritt eines Schadens und den Schadensbereich in zeitlicher, räumlicher und personeller Hinsicht einzugrenzen (BGH VersR 1996, 1393, 1394, BGH NJW 1995, 3117, 3119 und BGH VersR 1997, 725, 726).
- BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
Ein Spediteur muß insbesondere in ausreichendem Maße wirksame Kontrollen gegen das Abhandenkommen von Transportgut - etwa infolge von Fehlverladungen durch Handeln dritter Personen oder durch ein solches seiner eigenen Beschäftigten, aber auch aufgrund von Entwendungen durch eigene Mitarbeiter - und zumutbare Maßnahmen ergreifen, die ihn in den Stand setzen, den Eintritt eines Schadens und den Schadensbereich in zeitlicher, räumlicher und personeller Hinsicht einzugrenzen (BGH VersR 1996, 1393, 1394, BGH NJW 1995, 3117, 3119 und BGH VersR 1997, 725, 726). - BGH, 23.09.1996 - II ZR 157/95
Aufgabenstellung des Dispacheurs in der großen Haverei
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 18 U 184/96
Dies ist jedoch für eine wirksame Ausgangskontrolle zu fordern (BGH NJW-RR 1997, 22 4, 225).